Wagner Immobilien in MainzIhr Immobilienmakler für das gesamte Rhein-Main-Gebiet
Als inhabergeführtes Unternehmen profitieren Sie bei uns von zahlreichen persönlichen Kontakten und Geschäftspartnern.
Herr Wagner ist DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung und den Verhaltensregeln für Sachverständige verpflichtet.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erhalten Sie bei uns einen qualifizierten Service und eine kompetente Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Immobilien.
Sowohl beim Verkauf als auch beim Kauf einer Immobilie stehen die persönliche Beratung und das Eingehen auf Ihre Anforderungen und Wünsche zu jeder Zeit im Vordergrund.
Erfahren Sie unsere Grundsätze aus Kompetenz, Seriosität, Diskretion und Vertrauen.

Immobilie vermarkten
Sie möchte Ihre Immobilie in Mainz oder dem Rhein-Main-Gebiet verkaufen / vermieten? Dann werfen Sie hier einen Blick in unseren Leistungskatalog.
Off-Market
Der Verkauf von Mehrfamilienhäusern soll diskret unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden? Wir verfügen über die notwendigen Kontakte.
Wertermittlung
Sie haben den Entschluss bereits gefasst und möchten nun den Wert Ihrer Immobilie ermitteln lassen? Teilen Sie uns gleich online einige Eckdaten mit.
Unsere Leistungen für Sie als Eigentümer Sie planen die Vermarktung Ihrer Immobilie in Mainz oder Umgebung?
Durch unsere langjährige Erfahrung können Sie auf ein breitgefächertes Leistungsportfolio von Wagner Immobilien in Mainz vertrauen.
Teilen Sie uns direkt online die Eckdaten Ihrer Immobilie mit. Direkt im Anschluss melden wir uns kostenlos und unverbindlich bei Ihnen zurück.
- Wertermittlung
- Marketingkonzept
- Besichtigungen
- 360° Immobilienrundgänge
- Kaufpreisverhandlungen
Aktuelle Nachrichten Bleiben Sie immer auf dem neusten Stand
Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten
Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).
BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.
Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt
Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.