Wagner Immobilien in MainzIhr Immobilienmakler für das gesamte Rhein-Main-Gebiet
Als inhabergeführtes Unternehmen profitieren Sie bei uns von zahlreichen persönlichen Kontakten und Geschäftspartnern.
Herr Wagner ist DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung und den Verhaltensregeln für Sachverständige verpflichtet.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erhalten Sie bei uns einen qualifizierten Service und eine kompetente Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Immobilien.
Sowohl beim Verkauf als auch beim Kauf einer Immobilie stehen die persönliche Beratung und das Eingehen auf Ihre Anforderungen und Wünsche zu jeder Zeit im Vordergrund.
Erfahren Sie unsere Grundsätze aus Kompetenz, Seriosität, Diskretion und Vertrauen.
Immobilie vermarkten
Sie möchte Ihre Immobilie in Mainz oder dem Rhein-Main-Gebiet verkaufen / vermieten? Dann werfen Sie hier einen Blick in unseren Leistungskatalog.
Off-Market
Der Verkauf von Mehrfamilienhäusern soll diskret unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden? Wir verfügen über die notwendigen Kontakte.
Wertermittlung
Sie haben den Entschluss bereits gefasst und möchten nun den Wert Ihrer Immobilie ermitteln lassen? Teilen Sie uns gleich online einige Eckdaten mit.
Unsere Leistungen für Sie als Eigentümer Sie planen die Vermarktung Ihrer Immobilie in Mainz oder Umgebung?
Durch unsere langjährige Erfahrung können Sie auf ein breitgefächertes Leistungsportfolio von Wagner Immobilien in Mainz vertrauen.
Teilen Sie uns direkt online die Eckdaten Ihrer Immobilie mit. Direkt im Anschluss melden wir uns kostenlos und unverbindlich bei Ihnen zurück.
- Wertermittlung
- Marketingkonzept
- Besichtigungen
- 360° Immobilienrundgänge
- Kaufpreisverhandlungen
Aktuelle Nachrichten Bleiben Sie immer auf dem neusten Stand
Warmwasser: Unterschätztes Sparpotenzial
125 Liter Wasser verbrauchen Deutsche durchschnittlich pro Kopf und Tag. Rund ein Drittel davon kommt als Warmwasser aus Wasserhahn und Dusche. Ein hoher Verbrauch von Warmwasser schlägt sich jedoch nicht nur in erhöhten Wasserkosten, sondern auch in höheren Energiekosten nieder. Die gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online gibt Tipps, wie Wassersparen funktioniert.
Bei Mietausfällen: Teilerlass der Grundsteuer beantragen
Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können bei ihrer Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Ist der Rohertrag um mindestens 50 Prozent gemindert, kommt ein Erlass in Frage. Für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April Anträge gestellt werden.
BGH: Mietverhältnis bei Streit nicht ohne Weiteres kündbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter keine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, muss der Mieter im Wesentlichen schuld sein und der Einzelfall betrachtet werden.