Unsere Nachrichten Aktuelles aus der Immobilienbranche
KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig gestoppt
Wirtschaftsminister Habeck hat die Förderung von sogenannten Effizienzhäusern und der energetischen Sanierung gestoppt. Die Nachfrage übersteige die Fördermittel bei weitem, zudem soll die Förderung reformiert werden.
Mietschulden: Bei Kündigung zählt nur der Gesamtrückstand
Für die Kündigung bei Mietrückständen zählt der gesamte Mietrückstand – dieser darf „nicht unerheblich“ sein. Ob dieser Rückstand sich in einzelne monatliche Rückstände aufteilt, zählt wiederum nicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Ab 2023: Hamburg erhöht Grunderwerbsteuer
Der Spitzensatz der Grunderwerbsteuer liegt derzeit bei 6,5 Prozent – doch nur fünf Bundesländer schöpfen diesen aus. Hamburg ist bisher mit 4,5 Prozent relativ günstig, doch das ändert sich ab Anfang 2023.
Rot-grüner Senat beschließt Erhöhung
„Mit der im Ländervergleich maßvollen Erhöhung des Steuersatzes von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent generiert Hamburg Steuermehreinnahmen, die zur Finanzierung der genannten Herausforderungen zwingend notwendig sind“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Eine Schätzung zufolge entstehen dadurch Mehreinnahmen von rund 132 Millionen Euro.
Zugleich plant der Senat – auf Basis des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung – deutliche steuerliche Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken. In diesen Bereichen soll damit zukünftig nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig werden – statt 5,5 Prozent in allen übrigen Fällen.
Grunderwerbsteuer in anderen Ländern
Hamburg befindet sich nach der Erhöhung im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Wie viel Grunderwerbsteuer fällt aktuell in welchem Bundesland an?
- 6,5 Prozent: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
- 6 Prozent: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
- 5 Prozent: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
- 4,5 Prozent: Hamburg
- 3,5 Prozent: Bayern, Sachsen
BGH-Urteil: Baumfällarbeiten sind Betriebskosten
Muss der Vermieter einen morschen, nicht mehr standsicheren Baum fällen, kann er die Kosten dafür als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Frohes neues Jahr!
Liebe Kundinnen, Kunden und GeschäftspartnerInnen,
auch das vergangene Jahr war von Herausforderungen geprägt. Wir hoffen, dass Sie zuversichtlich nach vorne schauen und den Start ins neue Jahr so begehen können, wie Sie es sich vorstellen.
Wir bedanken uns für ein gemeinsames Jahr und dafür, dass Sie Teil davon waren.
Ihnen und Ihren Lieben einen guten Rutsch ins Jahr 2022! Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Glück & Gesundheit!
Weihnacht, Neujahr – die Zeit vergeht.
Ob man das Leben je versteht?
Ein Fensterblick, ein offenes Tor:
Wir stehen zögernd noch davor
und wissen nicht, was kommen mag.
Am besten nimmt man Tag für Tag
und ohne viel zu fragen.
Die Zukunft muss man wagen.
[Brigitte Fuchs (*1951)]
1. Januar 2022: Was ändert sich für Eigentümer?
Für Immobilieneigentümer treten zum 1. Januar 2022 einige wichtige Änderungen in Kraft. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. „Die Änderungen sind hauptsächlich auf die Wende hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zurückzuführen. Hinzu kommt, dass für alle Eigentümer im Laufe des Jahres die Reform der Grundsteuer erste praktische Auswirkungen haben wird“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Was ändert sich außerdem?