Ober-Olm · Objekt 796
Gewerbegrundstück 6.038 m² direkt an der A 63 bei Mainz, erschlossen, GE, GRZ 0,8
1.210.000 €

Exposé · Objekt 796 · Wagner Immobilien
Das Objekt
Zum Verkauf steht ein unbebautes, erschlossenes Gewerbegrundstück mit 6.038 m² in Rheinhessen bei Mainz, direkt an einer Anschlussstelle der A 63. Die weitgehend ebene Fläche liegt in einem Gewerbegebiet. Das Autobahnkreuz Mainz-Süd erreichen Sie in rund sieben Minuten.
Für das Grundstück gilt ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Er setzt ein Gewerbegebiet (GE 2 nach § 8 BauNVO) mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Bauhöhe von 12 m fest. Daraus ergibt sich eine höchstzulässige Grundfläche von 4.830 m² einschließlich Stellplätzen und Zufahrten. Eine Geschossflächenzahl und eine Zahl der Vollgeschosse sind nicht festgesetzt. Gebäude sind innerhalb der Baugrenze in abweichender Bauweise mit bis zu 75 m Länge möglich.
Allgemein zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser und Lagerplätze, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen sowie Anlagen für sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Ausnahmsweise können Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter und Vergnügungsstätten zugelassen werden. Ausgeschlossen sind Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten und Anlagen für kirchliche Zwecke. Für zulässige Nutzungen ist keine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Denkbar sind zum Beispiel ein Firmensitz mit Halle und Büro, ein Gewerbe- oder Handwerkerhof, eine Sport- oder Freizeithalle oder ein Betreiberstandort für Systemgastronomie, Schnellladepark oder Tankstelle. Die Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Vorhabens ist im Einzelfall mit dem zuständigen Bauamt zu klären.
Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation liegen in der Erschließungsstraße an, über die auch die Zufahrt erfolgt. Die Übergabe erfolgt nach Vereinbarung.
Genaue Lage, Bebauungsplan, Baurechtsauswertung und Erschließungsplan erhalten Sie mit dem ausführlichen Exposé nach Abschluss einer Provisions- und Vertraulichkeitsvereinbarung.
Die Lage
MAKROLAGE
Das Grundstück liegt in Rheinhessen südwestlich von Mainz im Landkreis Mainz-Bingen. Der Landkreis zählt 206.603 Einwohner und liegt bei der Kaufkraft je Einwohner mit 37.569 € auf Rang 13 von 401 Kreisen (IHK für Rheinhessen, 2026).
Die A 63 verbindet Mainz mit Alzey und Kaiserslautern und mündet am Autobahnkreuz Mainz-Süd in die A 60. Von dort erreichen Sie Wiesbaden, Frankfurt und den Flughafen ohne Ortsdurchfahrt. Fahrzeiten mit dem Pkw bei freier Fahrt: Autobahnkreuz Mainz-Süd rund 7 Minuten, Mainz Hauptbahnhof rund 13 Minuten, Flughafen Frankfurt rund 27 Minuten (Routing auf OpenStreetMap-Daten, 09/2026).
Große Arbeitgeber der Region wie BioNTech, Schott, die Universität Mainz und Boehringer Ingelheim liegen 13 bis 19 Minuten entfernt.
MIKROLAGE
Das Grundstück liegt in einem Gewerbegebiet unmittelbar an einer Anschlussstelle der A 63. Auf der A 63 bei Mainz wurden 2024 durchschnittlich 59.261 Kfz je 24 Stunden gezählt (Bundesanstalt für Straßenwesen, Zählstelle Marienborn). Die angrenzende Landesstraße führt bis zu 18.900 Kfz am Tag (Verkehrsuntersuchung 02/2024).
Das Umfeld ist gewerblich geprägt. Fachmärkte, Lebensmittelmärkte, Systemgastronomie und eine Tankstelle liegen im Umkreis von rund zwei Kilometern. Ein Bahnhof mit Regionalexpress zum Mainzer Hauptbahnhof (14 Minuten, zwei Züge je Stunde und Richtung) ist rund zwei Kilometer entfernt.
Die Ausstattung
GRUNDSTÜCK
- Unbebautes Gewerbegrundstück, 6.038 m² laut Liegenschaftskataster
- Weitgehend eben
BAURECHT
- Rechtskräftiger Bebauungsplan
- Gewerbegebiet GE 2 nach § 8 BauNVO
- Grundflächenzahl 0,8, höchstzulässige Grundfläche 4.830 m² einschließlich Stellplätzen und Zufahrten
- Bauhöhe 12 m ab Oberkante Fertigfußboden, technische Aufbauten ausnahmsweise bis 3 m höher
- Geschossflächenzahl und Zahl der Vollgeschosse nicht festgesetzt
- Abweichende Bauweise, Gebäudelänge bis 75 m
- Bebauung nur innerhalb der Baugrenze, Abstände zu den angrenzenden klassifizierten Straßen
- Lärmpegelbereich V, Schalldämmung für Aufenthaltsräume (Büro 40 dB, Übernachtungsräume 45 dB)
ERSCHLIESSUNG
- Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation in der Erschließungsstraße
- Schmutzwasser im Trennsystem über die Pumpstation des Gebiets
- Regenwasser über Regenwasserkanal, Zisternen empfohlen
- Bodenrichtwertzone laut BORIS erschließungsbeitragsfrei, Nachweise zu Anschlussbeiträgen folgen
- Zufahrt über die Erschließungsstraße des Gewerbegebiets
- Einfahrten bis 8 m Breite, ab 70 m Straßenfront eine zweite Zufahrt
FESTSETZUNGEN AUF DEM GRUNDSTÜCK
- Leitungsrechte für Regenwasserkanal und Drainage mit Schutzstreifen
- Pflanzstreifen an der Erschließungsstraße und Gebietsrandbepflanzung
- Je vier Stellplätze ein Baum
- Grunddienstbarkeit für einen möglichen Straßenausbau (laut Begründung zum Bebauungsplan)
WERBEANLAGEN
- Nur an der Stätte der Leistung, höchstens zwei je Gewerbeeinheit
- An Gebäuden bis Traufhöhe, höchstens 8 m lang und 20 m², freistehend bis 12 m hoch und 25 m²
- Kein wechselndes oder bewegtes Licht, autobahnwirksame Werbung nur mit Zustimmung des Landesbetriebs Mobilität
SONSTIGES
- Geotechnisches Gutachten zum Bebauungsplan liegt vor
- Laut Begründung erhöhtes Radonpotenzial, archäologische Prospektion empfohlen
- Kein Energieausweis erforderlich (unbebautes Grundstück)
Weitere Angaben
PROVISION
Die Käuferprovision beträgt 5,95% des notariell beurkundeten Kaufpreises inkl. der gesetzl. MwSt. von z.Zt. 19%. Sie ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
UNTERLAGEN UND BESICHTIGUNG
Das ausführliche Exposé mit Baurechtsauswertung und Datenraum erhalten Sie nach Abschluss einer Provisions- und Vertraulichkeitsvereinbarung. Grundbuchauszug, Baulastenauskunft und Auskunft aus dem Bodenschutzkataster sind angefordert und werden nach Eingang bereitgestellt. Ortstermine bitte nur nach Absprache mit uns.
WICHTIGE HINWEISE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Alle Angaben beruhen auf Informationen und Unterlagen der Eigentümerseite sowie auf amtlichen und öffentlich zugänglichen Quellen (Bebauungsplan, Liegenschaftskataster, Bodenrichtwerte, Verkehrszählungen, Statistiken). Wir haben diese Angaben nach bestem Wissen aufbereitet, können jedoch für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen. Eine Haftung der Wagner Projektentwicklungs GmbH ist insoweit ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Maßgeblich sind ausschließlich die Festsetzungen des Bebauungsplans, die Eintragungen im Grundbuch und die Angaben im notariellen Kaufvertrag.
Die Grundstücksfläche entspricht dem amtlichen Liegenschaftskataster. Die höchstzulässige Grundfläche ist aus der Grundflächenzahl des Bebauungsplans und der Katasterfläche errechnet. Nutzungsbeispiele sind unverbindliche Anregungen, die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens ist im Einzelfall zu prüfen. Wir geben keine Ertrags-, Miet- oder Renditeprognosen ab. Ein Baugrundgutachten ist Sache des Käufers.
Zwischenverkauf, Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten. Unsere Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Vertragsparteien zu identifizieren, sobald ernsthaftes Interesse am Abschluss besteht (§ 11 Abs. 2 GwG). Bitte halten Sie hierfür Ausweisdokumente und bei Gesellschaften einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereit.
ENERGIEAUSWEIS
Für das unbebaute Grundstück besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.
WIDERRUF UND DATENSCHUTZ
Verbraucher erhalten mit dem Exposé eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO finden Sie unter www.immobilien-wagner.net/datenschutz.